Infos für´s Jugendamt


Zusammenarbeit:

Wir freuen uns über eine jahrelange effektive und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Jugendamt seit 1979. Diese ist durch wechselseitige Wertschätzung, regelmäßigem Austausch und verlässliche Ansprechpartner geprägt.

Unser gemeinsames Ziel ist die bestmögliche Hilfe und Förderung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Das Wohl des Kindes steht immer im Vordergrund.

Die Steuerung der individuellen Hilfe obliegt dem Jugendamt und wir, das Rudolf-Dreikurs-Kinderhaus, sind die leistungserbringende Einrichtung.

Für ein gutes Gelingen arbeiten wir alle, d.h. das Wirkungsgefüge junger Mensch – Familie – Jugendamt – Vormund- Heim möglichst eng zusammen.

Hilfeart und Rechtsgrundlagen:

Wir betreuen Kinder im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe gemäß dem SGB VIII i.V. m
§ 27 (Hilfe zur Erziehung)
§ 34 (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen)
§ 35 a (Eingliederung für seelisch Behinderte und Jugendliche)
§ 41 (Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung)

Gruppe und Plätze:

In unserem Kinderhaus verfügen wir über 10 Plätze.
Dies entspricht 1,5 Gruppen (6 Kinder und 4 Jugendliche).

Aufnahmealter:

Wir nehmen Jungen und Mädchen im Alter von 4-11 Jahren auf und begleiten und fördern sie bis zu ihrer Rückführung in die Herkunftsfamilie, bis zu ihrer Verselbstständigung oder bis zur Beendigung der Jugendhilfe.

Aufnahmekriterium:

Wir nehmen Kinder mit heilpädagogischem und therapeutischem Förderbedarf auf. Ebenso nehmen wir Kinder mit leichten körperlichen und geistigen Behinderungen auf.  

Kinder die bei uns unterbracht sind, sind in ihrer altersgemäßen Entwicklung aufgrund hochbelasteter Familiensysteme, Entwicklungsverzögerungen, Deprivationssyndromen, Verhaltens- und emotionalen Störungen erheblich beeinträchtigt.
Ausschlusskriterium:

Von der Aufnahme ausgeschlossen sind Kinder und Jugendliche mit schwerer geistiger und körperlicher Behinderung, suchtkranke und akut psychisch kranke Kinder, Jugendliche mit manifest delinquentem Verhalten und massiv gewaltbereite Jugendliche.

Aufnahmeprozess:

Wir möchten einen unkomplizierten aber behutsamen Aufnahmeprozess ermöglichen.

Da eine Heimunterbringung eine einschneidende Veränderung für das Kind und die Familie bedeutet, ist es uns wichtig, dass dieser Übergang sorgfältig geplant und begleitet ist.

Wir möchten sicherstellen, dass wir dem Kind die passenden Rahmenbedingungen für seinen Förderbedarf bieten können. Daher reflektieren wir vorab, ob wir für das Kind eine tragfähige Zukunftsperspektive erarbeiten können und ob das Kind gut in die Gruppe des Kinderhauses integriert werden kann. Auch stellen wir sicher, dass wir einen passenden Platz im Kindergarten bzw. in der Schule vorhanden haben.

Wir bitten deshalb um einen guten Austausch und möglichst aussagekräftige Informationen über das Kind vorab. Auch ein Kennenlernen des Kindes, der Eltern und des Jugendamtes in unserem Hause gehört dazu. So können sich alle Beteiligten einen Eindruck verschaffen und ihre Wünsche und Ziele vorab formulieren.
 
Infomaterial:

Gerne können Sie als Jugendamt bei uns folgende Informationen anfordern:
  • Flyer
  • Kurzkonzept
  • Betriebserlaubnis
  • Leistungsvereinbarung
  • Entgeltvereinbarung